Unsere Expertise im Energierecht umfasst alle aktuellen Rechtsfragen, die Bewältigung strategischer Herausforderungen und juristischer Gestaltungsaufgaben, denen sich die vielen Marktteilnehmer (vom Anlagenbetreiber über den Netzbetreiber bis zum Energieversorger) heutzutage gegenübersehen. Das umfasst u.a. folgende Themen:
In all diesen Bereichen decken unsere Leistungen das gesamte Spektrum ab: von der strategischen Beratung, über die Vertragsgestaltung sowie die Transaktionsbegleitung und die Begutachtung komplexer Rechtsfragen bis hin zur anwaltlichen Vertretung im Vorfeld von und in (Schieds)Gerichtsverfahren.