Das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte allgemeine Zivilrecht stellt eine der drei Säulen des deutschen Rechtssystems dar. Es betrifft alle Rechtsangelegenheiten zwischen natürlichen und juristischen Personen, befasst sich mit den Rechtsverhältnissen zwischen Bürgern und Unternehmen sowie allen Angelegenheiten des beruflichen und privaten Alltags und wird daher allgemein auch Privatrecht genannt. Traditionell umfasst unsere Kanzleitätigkeit die Lösung aller Problemstellungen und Fragen des Allgemeinen Zivilrechts. Mit unserem Fachwissen beraten und vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich bei der Abwehr und Geltendmachung von Ansprüchen als Ihr kompetenter Partner.
Wir vertreten Sie im allgemeinen Zivilrecht unter anderem in nachfolgenden Gebieten:
Kauf-, Werk- und sonstiges Vertragsrecht
Dienstvertrags- und Auftragsrecht
Tauschverträge
Schenkungsverträge
Darlehensverträge
Reise-, Makler- und Geschäftsbesorgungsverträge
Ansprüche im Zusammenhang mit Leistungsstörungen
Schadensersatzansprüche und sonstige Ansprüche wegen Nicht- oder Schlechterfüllung
Mietrecht
Pachtrecht
Handelsrecht
Gesellschaftsrecht
Unternehmensrecht
Recht der unerlaubten Handlungen
Ungerechtfertigte Bereicherungen
Gesetzliche Schuldverhältnisse
Vertragsgestaltung
Prüfen und Durchsetzen von Ansprüchen, z. B. Mängelansprüche, Verzug