Das Bankrecht ist ein Sachgebiet, das sich aus einer Vielzahl verschiedener Rechtsgebiete wie z. B. dem bürgerlichen Recht, dem Handelsrecht, spezialgesetzlichen Vorschriften und gesetzesähnlichen Rechtsnormen zusammensetzt. Die Bewältigung der Angelegenheiten des Bank- und Kapitalmarktwesens bedarf daher des Zugangs zu einem komplexen und anspruchsvollen Sachgebiet, den wir gewährleisten. Hierbei vertreten wir sowohl natürliche als auch juristische Personen beim Abschluss und der Prüfung von Kredit- und Geldanlageverträgen oder machen Ihre Ansprüche aus bereits bestehenden Verträgen gerichtlich anhängig.
Wir vertreten Sie unter anderem außergerichtlich und gerichtlich in folgenden Bereichen:
Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung (Bürgschaft, Hypothek, Grundschuld)
Zahlungsverkehr, insbesondere Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr, Giro- und Kreditkartengeschäft
Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung
Wertpapierhandel, Börsentermingeschäfte
Schadensersatz gegen Banken und freie Berater/Strukturvertriebe wegen fehlerhafter Anlageberatung